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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Inland zum Download
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Ausland zum Download
Download General Terms and Conditions of Sale and Delivery for Foreign Customers

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Inland

Stand 19. Oktober 2015

I. Allgemeines

  1. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (nachstehend auch „Besteller“ genannt) erfolgen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachstehend "Verkaufsbedingungen"). Abweichenden Regelungen, insbesondere entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Bestellers, widersprechen wir, es sei denn, wir hätten der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
  2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, auch wenn sie nicht erneut gesondert vereinbart werden.
  3. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

II. Vertragsschluss

  1. Angebote und Preise sind bis zu unserer schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich, es sei denn, wir hätten sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder für die Annahme eines Angebots eine Frist gesetzt.
  2. Bestellungen gelten als von uns angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder die Lieferung/Leistung erbracht haben.

III. Umfang der Lieferpflicht

  1. Ist die zu liefernde Menge im Vertrag mit „circa" oder einer ähnlichen Klausel angegeben oder ist eine Mengenabweichung handelsüblich und für den Besteller zumutbar, so sind wir berechtigt, die Höhe der Abweichung innerhalb einer Toleranzgrenze von mehr oder weniger 10% zu bestimmen.
  2. Wir behalten uns technische Änderungen der von uns geschuldeten Leistung vor, soweit solche Änderungen handelsüblich sind oder aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder dem technischen Fortschritt dienen und dem Besteller zumutbar sind.

IV. Lieferzeit, Teillieferung

  1. Sofern wir für die Lieferung keine feste Frist oder einen festen Termin zugesagt haben, können wir die von uns genannten Lieferfristen oder Liefertermine, soweit angemessen und für den Besteller zumutbar, über- oder unterschreiten. In der Zeit bis zum vereinbarten Liefertermin sind wir zu Teillieferungen berechtigt, sofern wir sie rechtzeitig ankündigen und soweit sie für den Besteller zumutbar sind.
  2. Unsere vertraglichen Lieferpflichten stehen weiterhin unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Belieferung durch Vorlieferanten. Im Fall der Ziff. IV.2 Satz 1, 2. Alternative (Selbstbelieferung) sind wir berechtigt, uns von der Vertragspflicht AGB Inland - Stand: 19. Oktober 2015 Seite 2 zur Lieferung zu lösen; wir werden den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwa erhaltene Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
  3. Bei Lieferverzögerungen wird der Besteller rechtzeitig per Email oder Telefax informiert.
  4. Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadenersatz gemäß VIII.2 Satz 2 dieser Verkaufsbedingungen beschränkt. Ziff. VIII.3 bleibt unberührt.

V. Preise

  1. Unsere Preise gelten ab unserem Lager einschließlich handelsüblicher Verpackung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bestellte Mehr- und Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Im Übrigen gilt Ziff. VI.2.
  2. Soweit den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen und unsere Lieferung mehr als vier (4) Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten unsere am Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung gültigen Listenpreise abzüglich evtl. vereinbarter Rabatte.

VI. Erfüllungsort, Lieferung

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Besteller ist D-95671 Bärnau/Opf.
  2. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgen unsere Lieferungen DAP Incoterms ® 2010 (Geliefert benannter Bestimmungsort). Die Kosten der Entsorgung oder einer evtl. vereinbarten Rücksendung der Verpackung trägt der Besteller.

VII. Haftung für Rechts- und Sachmängel

  1. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel des Vertragsgegenstands vorliegt, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder einen mangelfreien Vertragsgegenstand nachliefern (Nacherfüllung).
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Besteller unzumutbar oder wird sie von uns ernsthaft und endgültig verweigert oder unzumutbar verzögert oder liegen sonstige Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt oder Schadenersatz rechtfertigen, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, den Vertragspreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen (VII.3). Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller kein Rücktrittsrecht zu.
  3. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung (VII.2) Schadenersatz, verbleibt der Vertragsgegenstand beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich in diesem Fall auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis (ohne Mehrwertsteuer) und dem Wert des dem Besteller verbleibenden mangelhaften Vertragsgegenstands.
  4. Sach- und Rechtsmängelansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Rechts- und Sachmängeln, mit Ausnahme von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, verjähren in 12 Monaten seit Lieferung (VI.2) der Ware.
  5. Ziffern VII.1 bis VII.4 beeinträchtigen nicht die Rechte des Bestellers, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben.

VIII. Haftung für Schäden

  1. Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter und falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ist, soweit es auf unser Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer VIII eingeschränkt.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Pflichten, z. B. rechtzeitige Lieferung des im Wesentlichen mangelfreien Bestellgegenstands, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die vorstehende Regelung gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sofern die Haftungsbegrenzung gemäß VIII.2 bei Ansprüchen aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB nicht eingreift, ist unsere Haftung auf die Ersatzleistung unseres Haftpflichtversicherers begrenzt. Soweit dieser nicht oder nicht vollständig eintritt, sind wir nur bis zur Höhe der Deckungssumme zum Schadenersatz verpflichtet.
  4. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig sind, ohne hierzu gesondert vertraglich verpflichtet zu sein, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
  5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  6. Unbeschränkt ist unsere Haftung, wenn wir einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, wenn wir aus einer Garantie haften oder der Besteller aufgrund einer uns zuzurechnenden Handlung oder Unterlassung sein Leben verliert oder einen Körper- oder Gesundheitsschaden erleidet.

IX. Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht anders vereinbart, hat die Zahlung spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu erfolgen.
  2. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von neun (9) Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen und weitere Lieferungen an den Besteller zurückzuhalten, solange der Zahlungsverzug besteht.
  3. Ergeben sich nach Vertragsschluss gegen die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers Bedenken, so dass unsere Zahlungsansprüche gefährdet erscheinen, so steht uns das Recht zu, die uns obliegende Leistung zu verweigern oder Leistung gegen Vorkasse oder Sicherheit durch selbstschuldnerische, unwiderrufliche und unbedingte Bürgschaft einer deutschen Bank zu verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen trotz Fristsetzung mit Rücktrittsandrohung nicht nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall sind Ersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen.
  4. Der Besteller kann, insbesondere bei Mängelrügen, mit einer Forderung gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

X. Eigentumsvorbehalt, verlängerter Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware (nachstehend: Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller gesicherten Forderungen unser Eigentum.
  2. Der Besteller ist unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern.
  3. Soweit die Vorbehaltsware vom Besteller weiterverarbeitet oder umgebildet wird, gelten wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB und erwerben das Eigentum an den Zwischen- oder Enderzeugnissen. Der Besteller bzw. Verarbeiter ist nur Verwahrer.
  4. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen.
  5. Die Vorbehaltsware darf nur im gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur dann veräußert werden, wenn Forderungen aus Weiterverkäufen nicht vorher an Dritte abgetreten sind. Die dem Besteller aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen tritt er schon jetzt an uns im Voraus ab, und zwar auch insoweit, als unsere Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder verarbeitet ist. In diesem Fall dienen die abgetretenen Forderungen zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Wir werden die abgetretenen Forderungen solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen.
  6. Der Besteller ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner zu nennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Er ist berechtigt, die Forderungen so lange selbst einzuziehen, als ihm von uns keine andere Anweisung erteilt wird. Die von ihm eingezogenen Beträge hat er sofort an uns abzuführen, soweit unsere Forderungen fällig sind.
  7. Wir verpflichten uns, die abgetretenen Forderungen nach unserer Wahl freizugeben, soweit sie unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigen und sie aus voll bezahlten Lieferungen herrühren.
  8. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen ist unzulässig.
  9. Der Besteller hat uns etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen.

XI. Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens. Wir können den Besteller jedoch an dessen Sitz verklagen.
  2. Der Vertrag einschließlich der zukünftigen Rechtsbeziehungen unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts der Vereinten Nationen (CISG).

XII. Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer

  • DE 813 053 469.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Ausland

Stand 19. Oktober 2015

I. Allgemeines

  1. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (nachstehend auch „Besteller“ genannt), die ihren Sitz oder Niederlassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, erfolgen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Ausland (nachstehend "Verkaufsbedingungen"). Abweichenden Regelungen, insbesondere entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Bestellers, widersprechen wir, es sei denn, wir hätten der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
  2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, auch wenn sie nicht erneut vereinbart werden.
  3. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

II. Vertragsschluss

  1. Angebote und Preise sind bis zu unserer schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich, es sei denn, wir hätten sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
  2. Bestellungen gelten als von uns angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder die Lieferung/Leistung erbracht haben.

III. Umfang der Lieferpflicht

  1. Ist die zu liefernde Menge im Vertrag mit „circa" oder einer ähnlichen Klausel angegeben oder ist eine Mengenabweichung nach deutschem Recht handelsüblich und für den Besteller zumutbar, so sind wir berechtigt, die Höhe der Abweichung innerhalb einer Toleranzgrenze von mehr oder weniger 10% zu bestimmen.
  2. Wir behalten uns technische Änderungen der von uns geschuldeten Leistung vor, soweit solche Änderungen nach deutschem Recht handelsüblich sind oder aufgrund in Deutschland geltender rechtlicher Vorschriften erfolgen oder dem technischen Fortschritt dienen und dem Besteller zumutbar sind.

IV. Lieferzeit, Teillieferung

  1. Sofern wir für die Lieferung keine feste Frist oder einen festen Termin zugesagt haben, können wir die von uns genannten Lieferfristen oder Liefertermine, soweit angemessen und für den Besteller zumutbar, über- oder unterschreiten. In der Zeit bis zum vereinbarten Liefertermin sind wir zu Teillieferungen berechtigt, sofern wir sie rechtzeitig ankündigen und soweit sie für den Besteller zumutbar sind.
  2. Unsere vertraglichen Lieferpflichten stehen weiterhin unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Belieferung durch Vorlieferanten. Im Fall nicht oder nicht richtig erfolgter Selbstbelieferung sind wir berechtigt, uns von der Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen; wir werden den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwa erhaltene Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
  3. Bei Lieferverzögerungen wird der Besteller rechtzeitig per Email oder Telefax informiert.
  4. Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadenersatz gemäß VIII.3 Satz 2 dieser Verkaufsbedingungen beschränkt. Ziff. VIII.4 bleibt unberührt.

V. Preise

  1. Unsere Preise gelten ab unserem Lager einschließlich handelsüblicher Verpackung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bestellte Mehr- und Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Im Übrigen gilt Ziff. VI.2.
  2. Soweit wir zum Zweck der Belieferung des Bestellers Ware aus dem Ausland importieren und Importzölle (Einfuhrzölle, Einfuhrabgaben) auf diese Ware im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Lieferung angehoben oder gesenkt werden, sind wir berechtigt und im Fall der Senkung von Importzöllen verpflichtet, durch Erklärung gegenüber dem Besteller den mit ihm vereinbarten Vertragspreis in Höhe des gestiegenen Importzolls anzuheben bzw. zu senken.

VI. Erfüllungsort, Lieferung

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Besteller ist D-95671 Bärnau/Opf.
  2. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgen unsere Lieferungen EXW Incoterms ® 2010. Die Kosten der Entsorgung oder einer evtl. vereinbarten Rücksendung der Verpackung trägt der Besteller.
  3. Sollte unsere Lieferung nicht rechtzeitig erfolgen, ist der Besteller zu Rechtsbehelfen jedweder Art erst berechtigt, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Besteller die Aufhebung des Vertrags erklären oder unter den Voraussetzungen der Ziffer VI.4 Schadenersatz nach Maßgabe dieser Verkaufsbedingungen verlangen.
  4. Außer in den Fällen der nicht oder nicht richtig erfolgten Selbstbelieferung (Ziffer IV.2) haften wir für die Folgen einer verspäteten Lieferung nicht, soweit die Verspätung auf sonstigen Umständen beruht, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und die wir auch unter Einsatz zumutbarer Anstrengungen nicht überwinden konnten, insbesondere bei Naturkatastrophen und ähnlichen Fällen höherer Gewalt, aufgrund hoheitlicher Eingriffe oder aufgrund von Arbeitskämpfen. Das Recht des Bestellers, die Vertragsaufhebung zu erklären, wird durch diese Regelung nicht beeinträchtigt.

VII. Haftung für Rechts- und Sachmängel, Untersuchungs- und Rügepflicht

  1. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel des Vertragsgegenstands vorliegt, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder einen mangelfreien Vertragsgegenstand nachliefern (Nacherfüllung). Zur Beseitigung eines Mangels der Lieferung stehen uns mindestens zwei Versuche zu. Zur Nacherfüllung sind wir auch dann berechtigt, wenn der Besteller Nacherfüllung nicht verlangt oder abgelehnt hat, es sei denn, der Besteller hat rechtmäßig die Vertragsaufhebung erklärt.
  2. Schlägt die Nacherfüllung nach dem zweiten Versuch fehl oder ist sie dem Besteller unzumutbar oder wird sie von uns ernsthaft und endgültig verweigert oder unzumutbar verzögert, so ist der Besteller nach seiner Wahl und unter Ausschluss sonstiger Ansprüche berechtigt, den Vertragspreis zu mindern oder den Vertrag aufzuheben. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller kein Recht zur Vertragsaufhebung zu.
  3. Mit den Bestimmungen in Ziffer VII.2 sind die Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln des Vertragsgegenstands abschließend geregelt. Insbesondere stehen dem Besteller keine Ansprüche auf Schadenersatz wegen Mängeln des Vertragsgegenstands oder wegen Mangelfolgeschäden an Sachen oder dem Vermögen des Bestellers zu.
  4. Der Besteller hat die von uns gelieferte Ware (Vertragsgegenstand) innerhalb von vier (4) Arbeitstagen nach Erhalt zu untersuchen und etwa entdeckte Mängel oder sonstige Vertragswidrigkeiten innerhalb von drei (3) weiteren Arbeitstagen schriftlich und unter genauer Bezeichnung des Mangels oder der sonstigen Vertragswidrigkeit zu rügen. Im Fall versteckter Mängel beginnt die Rügefrist von drei (3) Arbeitstagen mit dem Zeitpunkt, zu dem der Mangel entdeckt wurde oder hätte entdeckt werden müssen. Arbeitstage im Sinne dieses Absatzes sind die Tage von Montag bis Freitag einer Woche, ausgenommen gesetzliche Feiertage im Land des Bestellers.
  5. Der Besteller verliert in jedem Fall das Recht, sich auf die Vertragswidrigkeit der gelieferten Ware (des Vertragsgegenstands) zu berufen, wenn er sie uns nicht spätestens innerhalb von zwölf (12) Monaten, nachdem ihm die Ware tatsächlich übergeben worden ist, anzeigt, es sei denn, dass diese Frist mit einer vertraglichen Garantiefrist unvereinbar ist.
  6. Ziffern VII.1 bis VII.5 beeinträchtigen nicht die Rechte des Bestellers, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben.

VIII. Haftung für Schäden

  1. Soweit die Haftung für Mängel gemäß Ziffer VII nicht eingreift, ist unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Lieferung, wegen sonstiger Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder unerlaubter Handlung, ist nach Maßgabe dieser Ziffer VIII eingeschränkt.
  2. Wir haften auf Ersatz eines von uns verursachten Schadens nur, wenn wir den Schaden verschuldet haben. Ziffer VIII.4 bleibt jedoch unberührt.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Pflichten, z. B. rechtzeitige Lieferung des Bestellgegenstands, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder vergleichbaren Regelungen in ausländischen Rechtsordnungen, wenn diese eine Haftung ohne Verschulden bestimmen. Jedoch ist in diesen Fällen unsere Haftung auf die Ersatzleistung unseres Haftpflichtversicherers begrenzt. Soweit dieser nicht oder nicht vollständig eintritt, sind wir nur bis zur Höhe der Deckungssumme zum Schadenersatz verpflichtet.
  5. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig sind, ohne hierzu gesondert vertraglich verpflichtet zu sein, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
  6. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  7. Unbeschränkt ist unsere Haftung, wenn wir einen Schaden vorsätzlich verursacht haben, wenn wir aus einer Garantie haften oder der Besteller aufgrund einer uns zuzurechnenden Handlung oder Unterlassung sein Leben verliert oder einen Körper- oder Gesundheitsschaden erleidet.

IX. Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht anders vereinbart, hat die Zahlung spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu erfolgen.
  2. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von neun (9) Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen und weitere Lieferungen an den Besteller zurückzuhalten, solange der Zahlungsverzug besteht. Unser Anspruch auf Ersatz eines aufgrund des Zahlungsverzugs entstehenden höheren Schadens bleibt hierdurch unberührt.
  3. Ergeben sich nach Vertragsschluss gegen die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers Bedenken, so dass unsere Zahlungsansprüche gefährdet erscheinen, so steht uns das Recht zu, die uns obliegende Leistung zu verweigern oder Leistung gegen Vorkasse oder Sicherheit durch selbstschuldnerische, unwiderrufliche und unbedingte Bürgschaft einer deutschen Bank zu verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen trotz Fristsetzung mit Rücktrittsandrohung nicht nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall sind Ersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen.
  4. Der Besteller kann, insbesondere bei Mängelrügen, mit einer Forderung gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

X. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware (nachstehend: Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises mit allen Nebenforderungen unser Eigentum.
  2. Der Besteller hat uns etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen.

XI. Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens. Wir können den Besteller jedoch an dessen Sitz verklagen.
  2. Der Vertrag einschließlich der zukünftigen Rechtsbeziehungen mit dem Besteller unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einbeziehung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

XII. Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer

  • DE 813 053 469.